Auto-Dienst
Schmidt FFO UG

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Werte Kunden,

derzeit werden wir oft wieder gefragt, ob man den Service eines Neuwagens auch in einer freien Werkstatt durchführen lassen kann.

JA wir dürfen den Service an Ihrem Fahrzeug durchführen!

 

 Nach einem 2010 gefällten Urteil durch die EU-Kommission ist eine solche Einschränkung durch die Hersteller nicht mehr erlaubt. Freie Werkstätten haben das Recht, Fahrzeuge auch in der Gewährleistungsfrist zu warten oder zu reparieren, ohne dass der Besitzer seine Garantieansprüche verliert.

Auch der Gesamtverband  Autoteile-Handel (GVA) mahnt solche Einschränkungen an und weist darauf  hin, dass weder die Ansprüche des Autofahrers aus der gesetzlichen  Gewährleistung noch die Garantieansprüche in Gefahr geraten, wenn Wartungs- oder Inspektionsarbeiten in einer freien Werkstatt durchgeführt werden. Gleiches gilt für Verschleiß- und Unfallreparaturen.

Ausnahmen bilden Rückrufaktionen, Kulanzfälle oder die Beseitigung von Produktionsfehlern. In diesen Fällen kann der Hersteller Vorgaben  machen, welche Teile eine Werkstatt zu verwenden hat und wo die Arbeiten durchgeführt werden müssen. Denn hier kommt  nicht der Kunde, sondern der Hersteller für die anfallenden Kosten auf.

 

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